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Beitrags- & Ehrenordnung

Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung der “Gesellschaft Bürger & Polizei e. V.” hat am 4. April 2006 folgende Jahresmitgliedsbeiträge beschlossen:

  • Privatpersonen: 12,00 Euro
  • Städte und Gemeinden: 50,00 Euro
  • Große Kreisstädte: 250,00 Euro
  • Kreisfreie Städte und Landkreise: 500,00 Euro
  • Juristische Personen: 50,00 Euro

Ehrenordnung

Gemäß § 4 der Satzung der Gesellschaft Bürger & Polizei e. V. kann die Mitgliederversammlung Mitglieder, die sich um die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben, zum Ehrenmitglied, Ehrenvorsitzenden oder Ehrenpräsidenten ernennen.

Eine Ernennung zum Ehrenvorsitzenden erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen in der Regel nach Beendigung langjähriger Tätigkeit als Vorsitzender/Vorsitzende. Er kann an allen Versammlungen, auch an den Vorstandssitzungen, mit beratender Stimme teilnehmen.

Als Ehrenpräsident kann ein Vorstandsmitglied oder Präsident der Gesellschaft ernannt werden, wenn er sich langjährig und in ganz besonderem Maße für die Belange des Vereins eingesetzt und verdient gemacht hat. Der Ehrenpräsident kann an allen Sitzungen teilnehmen.

Mit Ernennung gehören Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende oder Ehrenpräsidenten dem Verein beitragsfrei an.

Download der Beitrags- und Ehrenordnung als PDF